Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel – übernommen von der Pflegekasse. Viele Angehörige und Betroffene wissen dies nicht, prüfen Sie Ihren Anspruch noch heute!
Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht. Bei einem Pflegegrad (1–5) übernimmt die Pflegekasse die Kosten – für Sie 100 % zuzahlungsfrei.
Wir kümmern uns um die komplette Antragstellung und Abstimmung mit der Pflegekasse. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen nichts vorstrecken und erhalten keine Rechnung.
Sie erhalten Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat zuverlässig nach Hause geliefert – diskret, bedarfsgerecht und ohne Kosten für Sie.
Ändert sich der Bedarf oder der Pflegegrad, passen wir die Pflegebox flexibel an. Auch im laufenden Service bleibt alles dauerhaft kostenfrei.
Was in Ihrer persönlichen Pflegebox steckt, entscheiden Sie. Ändern Sie den Inhalt Ihrer Pflegebox je nach Bedarf monatlich selbst.
Dies sind einige typische Bestandteile, welche Ihr Leben erleichtern können:
Pflege bedeutet Verantwortung, Zeit und Fürsorge. Damit Sie sich auf die Menschen konzentrieren können, die Ihnen am Herzen liegen, gibt es kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – ein gesetzlicher Anspruch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5.
Gemäß § 40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten von bis zu 42 Euro monatlich. Mit der Care-Desk-Pflegebox erhalten Sie genau die Pflegehilfsmittel, die im Alltag wirklich gebraucht werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und weitere wichtige Produkte – regelmäßig, zuverlässig und diskret nach Hause geliefert. Ganz gleich, ob Sie selbst Unterstützung benötigen oder einen Angehörigen pflegen: Wir sorgen dafür, dass die Versorgung im Hintergrund reibungslos funktioniert. Ohne Papierkram, ohne Warteschleifen, ohne Aufwand für Sie.
Unser erfahrenes Team übernimmt für Sie den gesamten Prozess – von der Antragstellung bei der Pflegekasse über die laufende Organisation bis hin zur direkten Abrechnung. So gewinnen Sie wertvolle Zeit, Sicherheit und Entlastung im Pflegealltag.
Care Desk – wir kümmern uns um die Formalitäten. Sie kümmern sich um das, was wirklich zählt.
Anspruch besteht, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein Pflegegrad durch die Pflegekasse festgestellt wurde.
Nein. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.
Die Pflegekasse übernimmt anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie bestimmte technische Hilfsmittel, abhängig vom Pflegegrad.
Viele Leistungen werden vollständig oder anteilig von der Pflegekasse übernommen. Wir klären die Kosten transparent im Vorfeld.
In der Regel erfolgt die Begutachtung innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung, abhängig von der Pflegekasse.
Wenn sich der gesundheitliche Zustand dauerhaft verschlechtert oder der Pflegeaufwand steigt, kann eine Höherstufung beantragt werden.
Bei Ablehnung unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Bescheids und begleiten Sie auf Wunsch beim Widerspruchsverfahren.